Behördenübergreifende digitale Identifikation etablieren
Zielbild: Ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz sowie Schweizerinnen und Schweizern im Ausland, mittels eines digitalen Nachweises ihre Identität zu belegen. Der Bund ist Aussteller der E-ID und garantiert den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur. Die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen und die Gemeinwesen verwenden die E‑ID flächendeckend.
Der Bund betreibt ein Authentifizierungssystem bei dem die E-ID als Zugangsmittel zu angeschlossenen Diensten oder Anwendungen genutzt werden kann. Dieses System zur Authentifizierung steht Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung und unterstützt die Mehrfachnutzung von elektronischen Identitäten in der Schweiz.
Die Nutzung der Vertrauensinfrastruktur steht allen offen, so dass weitere staatliche und private Stellen digitale Nachweise anbieten. Entsprechende Standards für Nachweise aus dem Behördenwesen sind etabliert.
Initiativmassnahmen
E-ID Gesetzgebungsprojekt und Pilotprojekte
Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sollen sich im Internet sicher identifizieren können. Dafür ist ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) erforderlich. Der Bund soll die staatliche E-ID ausstellen und für den Betrieb der nötigen Vertrauensinfrastruktur verantwortlich sein. Neben der Erarbeitung der Rechtsgrundlagen (E-ID-Gesetz) werden für die Vertrauensinfrastruktur Technologien erprobt. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Pilotprojekte durchgeführt: Die Bundeskanzlei (BK) überprüft die Machbarkeit eines elektronischen Ausweises für Mitarbeitende des Bundes (Proof of Concept ePerso). Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) testen einen elektronischen Lernfahrausweis, mit dem Ziel, auch andere Verkehrszulassungen als elektronische Nachweise anbieten zu können. Hinzu kommt eine Reihe von kantonalen und privaten Pilotprojekten.
Leistungsverantwortliche Organisation: Bundesamt für Justiz (BJ)
Kontakt: Urs Paul Holenstein
Endtermin: 31.12.2027
Umsetzung eines nationalen Authentifizierungssystems für Behörden AGOV
Der Bund betreibt ein Authentifizierungssystem bei dem zukünftig die E-ID als Identifikationsmittel zu angeschlossenen Diensten oder Anwendungen genutzt werden kann. Dieses System zur Authentifizierung steht Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung und unterstützt die Mehrfachnutzung von elektronischen Identitäten in der Schweiz. AGOV kann seit Mitte Januar 2024 in den Kantonen Zürich und Appenzell Ausserrhoden für ausgewählte Dienstleistungen genutzt werden.
Leistungsverantwortliche Organisation: Bundeskanzlei (BK)
Kontakt: Philipp Dasen
Endtermin: 31.12.2027
Erarbeitung der inhaltlichen Standardisierung Verifiable Credentials (digitale Nachweise)
Um die Ausgabe und Nutzung von digitalen Nachweisen im Umfeld der Verwaltung zu fördern, ist eine frühe Standardisierung wichtig. Eine Prioritätsliste von digitalen Nachweisen (VC) aus dem Behördenumfeld wird geführt. In einer Merkmalsliste werden alle benötigten Merkmale der Nachweise zur exakten Definition zusammengetragen, referenziert oder beschrieben. Aus dieser Liste wird anschliessend die Zusammenstellung einzelner Nachweise mithilfe von Stakeholdergruppen erarbeitet und überprüft. Das Gesamtergebnis nennt sich «VC-Katalog» und wird menschen- wie auch maschinenlesbar bereitgestellt.
Leistungsverantwortliche Organisation: Geschäftsstelle DVS
Kontakt: Marcel Kessler
Endtermin: 26.04.2024